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   BVerwG, 01.09.1994 - 9 B 384.94   

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https://dejure.org/1994,15444
BVerwG, 01.09.1994 - 9 B 384.94 (https://dejure.org/1994,15444)
BVerwG, Entscheidung vom 01.09.1994 - 9 B 384.94 (https://dejure.org/1994,15444)
BVerwG, Entscheidung vom 01. September 1994 - 9 B 384.94 (https://dejure.org/1994,15444)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Prozesskostenhilfe bei hinreichender Aussicht auf Erfolg - Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Deutscher Volkszugehörigkeit bei Verwendung der deutschen Sprache als Muttersprache oder bevorzugter Umgangssprache - Abweichung bei Zugrundelegung einer mit ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 51.89

    Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit von nach Beginn der

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1994 - 9 B 384.94
    Im Hinblick hierauf rügt die Beschwerde zunächst, das Berufungsgericht sei im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64) sowie von dessen Beschlüssen vom 7. Juni 1993 - BVerwG 9 B 289.93 - und vom 3. Dezember 1993 - BVerwG 9 B 506.93 - abgewichen.
  • BVerwG, 07.06.1993 - 9 B 289.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anspruch auf Ausstellung eines

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1994 - 9 B 384.94
    Im Hinblick hierauf rügt die Beschwerde zunächst, das Berufungsgericht sei im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64) sowie von dessen Beschlüssen vom 7. Juni 1993 - BVerwG 9 B 289.93 - und vom 3. Dezember 1993 - BVerwG 9 B 506.93 - abgewichen.
  • BVerwG, 03.12.1993 - 9 B 506.93

    Voraussetzungen für die Anerkennung Spätgeborener als deutsche Volkszugehörige -

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1994 - 9 B 384.94
    Im Hinblick hierauf rügt die Beschwerde zunächst, das Berufungsgericht sei im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64) sowie von dessen Beschlüssen vom 7. Juni 1993 - BVerwG 9 B 289.93 - und vom 3. Dezember 1993 - BVerwG 9 B 506.93 - abgewichen.
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