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BVerwG, 01.09.1994 - 9 B 384.94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Prozesskostenhilfe bei hinreichender Aussicht auf Erfolg - Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Deutscher Volkszugehörigkeit bei Verwendung der deutschen Sprache als Muttersprache oder bevorzugter Umgangssprache - Abweichung bei Zugrundelegung einer mit ...
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.1994 - 22 A 206/90
- BVerwG, 01.09.1994 - 9 B 384.94
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 51.89
Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit von nach Beginn der …
Auszug aus BVerwG, 01.09.1994 - 9 B 384.94
Im Hinblick hierauf rügt die Beschwerde zunächst, das Berufungsgericht sei im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64) sowie von dessen Beschlüssen vom 7. Juni 1993 - BVerwG 9 B 289.93 - und vom 3. Dezember 1993 - BVerwG 9 B 506.93 - abgewichen. - BVerwG, 07.06.1993 - 9 B 289.93
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anspruch auf Ausstellung eines …
Auszug aus BVerwG, 01.09.1994 - 9 B 384.94
Im Hinblick hierauf rügt die Beschwerde zunächst, das Berufungsgericht sei im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64) sowie von dessen Beschlüssen vom 7. Juni 1993 - BVerwG 9 B 289.93 - und vom 3. Dezember 1993 - BVerwG 9 B 506.93 - abgewichen. - BVerwG, 03.12.1993 - 9 B 506.93
Voraussetzungen für die Anerkennung Spätgeborener als deutsche Volkszugehörige - …
Auszug aus BVerwG, 01.09.1994 - 9 B 384.94
Im Hinblick hierauf rügt die Beschwerde zunächst, das Berufungsgericht sei im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64) sowie von dessen Beschlüssen vom 7. Juni 1993 - BVerwG 9 B 289.93 - und vom 3. Dezember 1993 - BVerwG 9 B 506.93 - abgewichen.